Teilnahmebedingungen
- Grundsätzlich teilnahmeberechtigt sind alle Interessierten. Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Gruppen oder Klassen von einer Bildungsinstitution in der Schweiz werden jedoch bevorzugt.
- Die Anmeldung erfolgt durch die Erfassung eines Abstracts (Inhaltsangabe) zur vorgesehenen Arbeit online auf der Projekthomepage http://www.xo-contest.ch. Mit dem Senden des Abstracts werden automatisch diese Teilnahmebedingungen akzeptiert.
- Das eingereichte Abstract muss zwingend enthalten: Beteiligte Personen, Bildungsinstitution, kurzer Abriss der geplanten Arbeit, erwarteter Nutzen für das OLPC-Projekt, Zeitraum (Anfangs- und Enddatum), Dauer und benötigte Anzahl an XOs.
- Die vorgesehene Arbeit muss im Zusammenhang mit dem Projekt "one laptop per child" stehen. Zum Zeitpunkt der Anmeldung muss die Arbeit noch nicht an einer Bildungsinstitution bewilligt worden sein. Sie darf jedoch auch noch nicht zu einem massgebenden Teil vollendet sein. Die Arbeit kann aus unterschiedlichen Disziplinen bestehen, bevorzugt werden jedoch Projekte aus den Fachrichtungen Informatik und Pädagogik.
- Eine Wettbewerbsjury entscheidet per Stichdatum 22.11.2009, 23.5.2010 sowie 22.08.2010 abschliessend aufgrund der vorliegenden Abstracts über die Aufnahme zum XO-Contest. Dieser Entscheid muss im Einzelnen nicht begründet werden und ist nicht anfechtbar. Er wird rasch möglichst sowohl im Positiven wie im Negativen kommuniziert.
- Sollten zu einem Stichdatum weniger als zehn Bewerbungen vorhanden sein, behält sich der Wettbewerbsorganisator vor, die Eingabefrist zu verlängern bzw. die Begutachtung zum nächst folgenden Stichdatum zu vertagen. Am letzten Stichdatum (22.08.2010) wird allenfalls eine Verlängerung der Ausschreibung von maximal einem halben Jahr in Erwägung gezogen.
- Aufgrund der vorhandenen Resourcen können pro Stichdatum immer nur eine beschränkte Anzahl an Arbeiten akzeptiert werden. Werden grössere Mengen an XOs benötigt, so bestehen nur Chancen für eine Aufnahme, wenn die Dauer der Ausleihe sehr kurz ist. Bei einer frühen Einreichung besteht die Möglichkeit, auch noch zu einem der späteren Stichdaten akzeptiert zu werden.
- Akzeptierte Wettbewerbsteilnehmerinnen und -teilnehmer erhalten die benötigte Anzahl XOs ausgeliehen, sofern ein Arbeiten mit der Software-Emulation nicht angebracht erscheint. Die Ausleihe dauert bis zum Abschluss der Arbeit, jedoch maximal bis zum Ende des Wettbewerbs im Frühling 2011. Die zur Verfügung gestellten XOs bleiben Eigentum des Vereins OLPC-ch. Sie sind mit der entsprechenden Sorgfalt zu behandeln und nach Abschluss der Arbeit wieder zurück zu geben. Sollte ein Laptop beschädigt retourniert werden, so ist die Wettbewerbsteilnehmerin bzw. der Wettbewerbsteilnehmer für die Reparatur respektive den Ersatz aufzukommen. Es wird dabei von einem Wiederbeschaffungswert von CHF 300.- ausgegangen. Für die Ausleihe muss zudem eine gesonderte schriftliche Vereinbarung unterschrieben werden.
- Akzeptierte Wettbewerbsteilnehmerinnen und -teilnehmer haben im Rahmen der Möglichkeiten Anspruch auf Betreuung durch die Wettberwerbsorganisatoren. Diese Betreuung bezieht sich auf das XO sowie auf das OLPC-Projekt, jedoch nicht auf das wissenschaftliche Arbeiten im Allgemeinen.
- Akzeptierte Wettbewerbsteilnehmerinnen und -teilnehmer müssen auf der Projekthomepage einen Blog führen. Zudem sind sie verpflichtet, zuhanden einer vorgesehenen Publikation auf Antrag der Wettbewerbsorganisatoren einen Abschlussbericht zu ihrer Arbeit zu schreiben, welcher unter einer Creative Commons Lizenz (http://creativecommons.org/international/ch/) stehen muss.
- Abschliessend werden im Frühling 2011 alle akzeptierten und abgeschlossenen Arbeiten von der Jury bewertet und die besten mit einem XO prämiert. Entscheidend für die Bewertung ist der Wert der Arbeit für die OLPC-Gemeinschaft. Der Entscheid der Jury ist nicht anfechtbar. Er wird anlässlich einer Abschlussveranstaltung kommuniziert.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.




